Balkone und Loggien machen bei Wohngebäuden nur einen geringen Anteil des Bauvolumens aus, doch zeigen sich an ihnen überproportional viele Baumängel und Schäden. Neben der bauphysikalischen Problematik der Vermeidung von Wärmebrücken ist die Wasserführung und somit die Gestaltung der begehbaren Oberflächen ein weiterer Punkt, der hohe Sorgfalt in der Planung und Ausführung verlangt.
Auf eine allseitige Dämmung von Balkonplatten wird heute vielfach verzichtet, da neue Bauelemente (zum Beispiel Schöck-Konsolen) eine bauphysikalische Trennung von Balkonplatte und Geschoßdecke ermöglichen. Diese Variante macht bei Loggien keinen Sinn, da die „Bodenplatte" der Loggia gleichzeitig auch Geschoßdecke der darunter befindlichen Wohnräume ist und somit auf eine Dämmung dieses Bauteils nicht verzichtet werden kann. Bei der Wasserführung von Loggien gibt es allerdings keinen Unterschied zu Balkonplatten. Sind hier erst einmal Fehler begangen worden, so wird sehr schnell die Frage nach der Haftung laut und nach der Ausführung. Diese regelt sich nach den „allgemein anerkannten Bautechnischen Regeln", die wiederum bestimmt werden durch die entsprechenden Normen und Richtlinien. Bei der Wasserführung von Baikonen und Loggien kommen die „VDD Richtlinien", also die Richtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks zum Tragen. Diese besagen, daß bei Baikonen und Loggien zwischen der letzten wasserführenden Schicht und einer Türöffnung ein Mindestabstand (15 cm) eingehalten werden muß. Wird über einer Loggia-Bodenplatte Dämmung aufgebracht, diese fachgerecht abgeklebt und der folgende Gefälleestrich gefliest, dann ergibt sich automatisch eine Stufe von eben 15 cm zwischen dem Wohnraum und der Loggia. Ist diese Stufe nicht gewollt, muß man sich zu einem anderen (besseren) Aufbau entschließen. Vorab der Hinweis, daß die begehbare Oberfläche nicht unbedingt auch die letzte wasserführende Schicht sein muß. Der Loggiaboden wird wie vorher ebenfalls gedämmt und fachgerecht abgeklebt. Die Dämmung und die letzte wasserführende Schicht sind erstellt. Auf die Abdichtung werden handelsübliche Stelzlager gestellt, auf die ein Plattenbelag von circa 4-5 cm aufgelegt wird. Die Platten werden nicht verfugt, so daß das Oberflächenwasser zur tieferliegenden wasserführenden Schicht gelangen kann und von dort abgeführt wird. Alternativ zu einem Plattenbelag können auch Holzpflasterelemente (circa 50 x 50 cm) auf gestelzt werden, und die lästige Stufe von 15 cm ist nicht mehr vorhanden. Wenn Sie trotzdem einen Fliesenbelag aufbringen wollen, dann verwenden Sie Drainplatten, wie zum Beispiel die „AquaDrain T von Gutjahr. Beachten Sie bei allen Veränderungen an Baikonen in Eigentumsanlagen, daß die Zu Stimmung des Verwalters notwendig ist. |