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Barrierefreie Bauen - warum die DIN? Drucken E-Mail

Warum die DIN?

In den Empfehlungen (DIN 18025-1/2 - Ent­wurf DIN 18030) sind grundsätzliche Erfor­dernisse des barrierefreien Bauens für den Wohnbereich dargestellt, die eine Zugäng­lichkeit und uneingeschränkte Nutzung si­cherstellen sollen. So zu:

 


  • Bewegungsflächen
  • Stufenlosigkeit der Zu-, Aus- und Übergänge
  • Aufzüge, Treppenlifte, Treppen, Handläufe
  • Küchenanordnung
  • Badanordnung
  • Terrassen, Abstellräume, Fahrzeugstellplatz
  • Wandgestaltung, Fenstergestaltung,Türgestaltung
  • Bodenbeläge, Raumtemperaturen,Sprechanlagen, Bedienungsvorrichtungen

Bei vorliegenden Erfordernissen sind Anträge auf Zuschüsse oder Kosten übernahmen möglich. Die Förderung des Wohnungsbaus und die För­derung des Umbaus von Wohnungen für be­hinderte Menschen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe der Bundesländer. Ein  Rechtsanspruch auf Förderung  besteht nicht, auch wenn der Antragsteller alle Vor­aussetzungen erfüllt. Sie ist abhängig von den vorhandenen   Haushaltsmitteln   der   Länder. 

Den bundeseinheitlichen Rahmen liefert das Wohnraumfördergesetz vom 13. September 2001. Beachtet wird bei Zuschussausreichun­gen jeweils nur der Anteil des behinderten­gerechten Umbaus bzw. der Mehraufwand für den behindertengerechten Bau. Die Länder und Kommunen haben spezifi­sche Umsetzungen im Rahmen von Gesetzen, Grundsätzen oder Förderrichtlinien erlassen. Sie sind mithin regional unterschiedlich! Daher ist es sinnvoll, bei Fragen zur Bezu-schussung von Bau- und Umbaumaßnahmen den jeweiligen Landesbehindertenbeauftrag­ten, die kommunalen Stellen wie Sozialamt, Gesundheitsamt oder Kommunalverwaltung zu kontaktieren.

Tipp:

 

Fördermöglichkeiten können sich je nach An­spruchsberechtigung und in Abhängigkeit vom Fördergrund bei verschiedenen Stellen ergeben:

Krankenversicherung Nach dem SGB haben alle Versicherten Anspruch auf medizinisch ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die not­wendig sind, um einer Pflegebedürftigkeit oder drohenden Behinderung entgegen­zuwirken, mithin besteht ein abgeleiteter Anspruch auf Unterstützung bei Maßnahmen des barrierefreien Bauens.

  • Pflegeversicherung (Zuschüsse bei Umbauten bis zu 2.557 €)
  • Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft (Umbau, ggf.Umzugskosten, etc.)
  • Gesonderte Regelungen der Kommunen/Länder

Wichtig: Förderbewilligungen müssen VOR der Maßnahme vorliegen, da ein vorzeitiger Bau­beginn förderschädlich ist.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 28. Dezember 2007 )
 
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