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Warum die DIN? In den Empfehlungen (DIN 18025-1/2 - Entwurf DIN 18030) sind grundsätzliche Erfordernisse des barrierefreien Bauens für den Wohnbereich dargestellt, die eine Zugänglichkeit und uneingeschränkte Nutzung sicherstellen sollen. So zu:
- Bewegungsflächen
- Stufenlosigkeit der Zu-, Aus- und Übergänge
- Aufzüge, Treppenlifte, Treppen, Handläufe
- Küchenanordnung
- Badanordnung
- Terrassen, Abstellräume, Fahrzeugstellplatz
- Wandgestaltung, Fenstergestaltung,Türgestaltung
- Bodenbeläge, Raumtemperaturen,Sprechanlagen, Bedienungsvorrichtungen
Bei vorliegenden Erfordernissen sind Anträge auf Zuschüsse oder Kosten übernahmen möglich. Die Förderung des Wohnungsbaus und die Förderung des Umbaus von Wohnungen für behinderte Menschen ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe der Bundesländer. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, auch wenn der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt. Sie ist abhängig von den vorhandenen Haushaltsmitteln der Länder. Den bundeseinheitlichen Rahmen liefert das Wohnraumfördergesetz vom 13. September 2001. Beachtet wird bei Zuschussausreichungen jeweils nur der Anteil des behindertengerechten Umbaus bzw. der Mehraufwand für den behindertengerechten Bau. Die Länder und Kommunen haben spezifische Umsetzungen im Rahmen von Gesetzen, Grundsätzen oder Förderrichtlinien erlassen. Sie sind mithin regional unterschiedlich! Daher ist es sinnvoll, bei Fragen zur Bezu-schussung von Bau- und Umbaumaßnahmen den jeweiligen Landesbehindertenbeauftragten, die kommunalen Stellen wie Sozialamt, Gesundheitsamt oder Kommunalverwaltung zu kontaktieren. Tipp: Fördermöglichkeiten können sich je nach Anspruchsberechtigung und in Abhängigkeit vom Fördergrund bei verschiedenen Stellen ergeben: Krankenversicherung Nach dem SGB haben alle Versicherten Anspruch auf medizinisch ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die notwendig sind, um einer Pflegebedürftigkeit oder drohenden Behinderung entgegenzuwirken, mithin besteht ein abgeleiteter Anspruch auf Unterstützung bei Maßnahmen des barrierefreien Bauens. - Pflegeversicherung (Zuschüsse bei Umbauten bis zu 2.557 €)
- Unfallversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft (Umbau, ggf.Umzugskosten, etc.)
- Gesonderte Regelungen der Kommunen/Länder
Wichtig: Förderbewilligungen müssen VOR der Maßnahme vorliegen, da ein vorzeitiger Baubeginn förderschädlich ist. |