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Barrierefreie Planungsanforderungen Drucken E-Mail

Die Empfehlungen zu Planungsanforderungen betreffen:

Barrierefreie Nutzungsbereiche

Zugangs- und Eingangsbereiche, Verkehrsflächen in Gebäuden, Rettungs­wege, Wohn-, Schlaf- und Beherbergungs­räume, Küchen, Sanitärräume, Rollstuhl­abstellplätze, Zusatzwohnflächen, Freisitze, Service-Schalter, Umkleidebereiche, Schwimm- und Therapiebecken, Arbeitsplätze, Büroräume, Besprechungs­räume, Versammlungsräume, Seminar­und Schulungsräume, etc.

Baukonstruktion

Bodenbeläge, Wände, Treppen, Rampen, Handläufe, Türen und Tore, Fenster, etc.

Technische Anlagen

Wärmeversorgungsanlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige, etc. 

 

Darüber hinaus gelten im öffentlichen Bereich die Vorschriften der:

•     DIN 18024 - 1 (Barrierefreies Bauen -
Teil 1: Straßen und Plätze, Wege, öffent­liche Verkehrs- und Grünanlagen , Spiel­plätze; Planungsgrundlagen),

•     DIN 18024 - 2 (Barrierefreies Bauen -
Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen),

•     DIN 32984 (Bodenindikation im öffent­lichen Verkehrsraum),

•     DIN 32975 (Optische Kontraste im öffent­lichen Bereich),

•     DIN 32981 (Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)).

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 28. Dezember 2007 )
 
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