|
Die Empfehlungen zu Planungsanforderungen betreffen: Barrierefreie Nutzungsbereiche Zugangs- und Eingangsbereiche, Verkehrsflächen in Gebäuden, Rettungswege, Wohn-, Schlaf- und Beherbergungsräume, Küchen, Sanitärräume, Rollstuhlabstellplätze, Zusatzwohnflächen, Freisitze, Service-Schalter, Umkleidebereiche, Schwimm- und Therapiebecken, Arbeitsplätze, Büroräume, Besprechungsräume, Versammlungsräume, Seminarund Schulungsräume, etc.
Baukonstruktion Bodenbeläge, Wände, Treppen, Rampen, Handläufe, Türen und Tore, Fenster, etc. Technische Anlagen Wärmeversorgungsanlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige, etc.
Darüber hinaus gelten im öffentlichen Bereich die Vorschriften der: • DIN 18024 - 1 (Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen und Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen , Spielplätze; Planungsgrundlagen), • DIN 18024 - 2 (Barrierefreies Bauen - Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen), • DIN 32984 (Bodenindikation im öffentlichen Verkehrsraum), • DIN 32975 (Optische Kontraste im öffentlichen Bereich), • DIN 32981 (Zusatzeinrichtungen für Blinde an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)). |