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Behinderung und Bau Drucken E-Mail

Wann erhalte ich einen Behindertenausweis und wo, wie hoch ist der Zuschuss zu einem neuen Kfz oder wer hilft beim Umzug in eine behindertengerechte Wohnung? Diese und noch mehr Fragen stellen sich immer wieder. An dieser Stelle wollen wir in loser Folge solche Fragen beantworten und damit ein wenig „Hilfe zur Selbsthilfe" leisten.

 

Beim „barrierefreien Bauen" geht es um die Herstellung und Sicherung barrierefreier Le­bensbereiche, ihrer Zugänglichkeit und un­eingeschränkten Nutzbarkeit. Der gesetzli­chen Umsetzung des Grundgesetzartikels: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3 Abs.3 Satz 2) wurde mit dem Neunten Buch Sozialge­setzbuch (SGB IX) Rechnung getragen. Zur Sicherstellung der unabhängigen und selbständigen Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen hat das Deutsche Institut für Normung e.V. Erfordernisse für barriere­freies Bauen festgelegt. Wesentlich für den nicht-öffentlichen Bau sind die „alten" DIN:

18025-1: Barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen 18025-2: Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen

Die DIN-Normen wurden mit der DIN 18030 überarbeitet und zusammengefasst - „Barrie­refreies Bauen - Planungsgrundlagen und Pla­nungsanforderungen". Sie wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2007 veröffentlicht werden.

 

 
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