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Wann erhalte ich einen Behindertenausweis und wo, wie hoch ist der Zuschuss zu einem neuen Kfz oder wer hilft beim Umzug in eine behindertengerechte Wohnung? Diese und noch mehr Fragen stellen sich immer wieder. An dieser Stelle wollen wir in loser Folge solche Fragen beantworten und damit ein wenig „Hilfe zur Selbsthilfe" leisten.
Beim „barrierefreien Bauen" geht es um die Herstellung und Sicherung barrierefreier Lebensbereiche, ihrer Zugänglichkeit und uneingeschränkten Nutzbarkeit. Der gesetzlichen Umsetzung des Grundgesetzartikels: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3 Abs.3 Satz 2) wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rechnung getragen. Zur Sicherstellung der unabhängigen und selbständigen Nutzung von Gebäuden und baulichen Anlagen hat das Deutsche Institut für Normung e.V. Erfordernisse für barrierefreies Bauen festgelegt. Wesentlich für den nicht-öffentlichen Bau sind die „alten" DIN: 18025-1: Barrierefreie Wohnungen, Wohnungen für Rollstuhlbenutzer, Planungsgrundlagen 18025-2: Barrierefreie Wohnungen, Planungsgrundlagen Die DIN-Normen wurden mit der DIN 18030 überarbeitet und zusammengefasst - „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen und Planungsanforderungen". Sie wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2007 veröffentlicht werden. |